
Allgemeiner Anspruchsaufbau
A. Ist der Anspruch grundsätzlich entstanden?
1. Prüfung der Voraussetzungen der jeweiligen Anspruchsnorm
An dieser Stelle prüfst du zuerst einmal, ob die Voraussetzungen deiner Anspruchsnorm vorliegen.
Ich nehme als Beispiel den Anspruch aus § 433 I BGB auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache. Das bedeutet, dass du ganz normal prüfst, ob die Parteien einen Kaufvertrag iSd § 433 BGB geschlossen haben (zwei Willenserklärungen, die die essentialia negotii enthalten und inhaltlich korrespondieren; ggf. Stellvertretung etc.).