
Die Hypothek
I. Grundlagen zur Hypothek
Diese Hypothek ist grundsätzlich eine akzessorische Sicherheit – sie setzt also das Bestehen einer wirksamen Forderung voraus, sonst kann sie gar nicht erst entstehen. Grundsätzlich bedeutet, dass es hier natürlich auch wieder eine Ausnahme gibt – dazu aber später mehr. Der Hypothekar (also der Inhaber der Hypothek) erwirbt einen Zahlungsanspruch durch die Hypothek. Das hat zur Folge, dass er das Grundstück, auf dem die Hypothek ‚liegt‘, verwerten darf, wenn die Forderung bei Fälligkeit nicht beglichen wird.