
Der Betrug, § 263 StGB
A. Allgemeines zum Betrug
Der Betrug ist ein Selbstschädigungsdelikt und ein Delikt mit überschießender Innentendenz. Und man denkt sich nur so: Aha. Und was heißt das jetzt genau? Ein Delikt mit überschießender Innentendenz ist einfach nur ein Delikt, das subjektiv mehr verlangt als objektiv. Übertragen auf den Betrug bedeutet das – in subjektiver Hinsicht muss der Täter zwar mit Bereicherungsabsicht handeln, die Bereicherung muss objektiv aber nicht eingetreten sein.
Der Versuch beginnt, sobald der Täter mit der Täuschung – in welcher Form auch immer – beginnt. Der Betrug ist vollendet, wenn der Vermögensschaden beim Opfer eingetreten ist. Beendet ist das Delikt, wenn der Täter den Vorteil dann auch erlangt hat.