
Anspruchsgrundlagen im Zivilrecht – Überblick und Reihenfolge
Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen
I. Vertragliche Ansprüche
1. Primäransprüche
Davon erfasst sind vor allem die Hauptleistungspflichten des jeweiligen Vertrags – z.B. der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus § 433 II BGB, der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens aus § 488 I 2 BGB und viele mehr. Diese Primäransprüche sind daher auf Erfüllung des Vertrags gerichtet.
2. Sekundäransprüche
Diese Ansprüche greifen bei Leistungsstörungen ein.
Dazu zählen folgende im Falle der Verletzung von leistungsbezogenen Pflichten:
- Ansprüche aus Gewährleistung ( § 437, § 536a, § 634, § 651a BGB)
- Ansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung (§ 311a II sowie § 280 I, III, § 283 BGB)
- Ansprüche wegen Nichterbringung der Leistung (§ 280 I, III, § 281 I 1 BGB)
- Ansprüche wegen Verzugs mit der Leistung (§ 280 I, II, § 286 BGB)
Im Fall der Verletzung sonstiger Pflichten kommen Ansprüche aus § 280 I, § 241 II BGB bzw. § 280 I, III, § 282 BGB in Betracht. Ferner ist an einen Anspruch aus § 313 BGB zu denken.
3. Tertiäransprüche
- Anspruch aus § 285 BGB (beachte dann: § 326 III BGB)
- Anspruch aus § 255 BGB
II. Quasivertragliche Ansprüche
1. Ansprüche aus GoA, §§ 677 ff. BGB
2. Ansprüche aus vorvertraglichem Schuldverhältnis (c.i.c.), § 280 I, § 311 II, § 241 II BGB
3. Ansprüche aus §§ 122, 179 BGB
III. Dingliche Ansprüche
1. Herausgabeansprüche
- § 985 BGB
- § 861 BGB
- § 1007 I, II BGB
- § 2018 BGB
2. Sekundäransprüche aus EBV
- Ansprüche des Eigentümers gegen den Besitzer auf Schadensersatz, §§ 989 ff. BGB sowie über § 1007 III 2 BGB iVm §§ 989 ff. BGB (Besitzer-Besitzer-Verhältnis)
- Ansprüche des Eigentümers gegen den Besitzer auf Nutzungsersatz, §§ 987 ff. BGB sowie über § 1007 III 2 BGB iVm §§ 987 ff. BGB (Besitzer-Besitzer-Verhältnis)
- Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer auf Ersatz seiner Verwendungen, §§ 994 ff. BGB sowie über § 1007 III 2 BGB iVm §§ 994 ff. BGB (Besitzer-Besitzer-Verhältnis)
3. Beseitigungs-/Unterlassungsansprüche
- §§ 894, 886 BGB
- § 1004 BGB bzw. § 906 II 2 BGB
- § 862 BGB (Anspruch des Besitzers)
2 Replies to “Anspruchsgrundlagen im Zivilrecht – Überblick und Reihenfolge”
Hallo, ich bin durch deinen Insta-Profil auf deinen Blog aufmerksam geworden. Erstmal danke für deine ganze Mühe! Ich hätte noch eine Frage (Eigentlich 100 haha): Wenn ich einen Sekundaranspruch bejaht habe (Anfängliche Unmöglichkeit), prüfe ich dann trotzdem noch einen Tertiäranspruch (hier §122 analog)? Danke im Voraus! LG
Hallo Alexandra! 🙂
Das kommt meiner Meinung nach immer auf die Fragestellung an! Deshalb kann ich dir das so allgemein nicht beantworten! Aber wenn nach der Rechtslage im Allgemeinen gefragt wird, würde ich es prüfen, denn dann wird ja umfassend nach Ansprüchen gefragt!
Liebe Grüße!