
Die Beihilfe, § 27 StGB
1. Problemeinführung
Bei Vorsatzdelikten unterscheidest du zwischen zwei Begehungsformen – der Täterschaft und der Teilnahme. Das hat zur Folge, dass du bei mehreren Beteiligten an einer Tat oft abgrenzen musst, welcher der Beteiligten jetzt als Täter und wer als Teilnehmer gilt.